Skip to main content

Impressum

 

Verantwortlich für den Inhalt: Einzelunternehmer
Rüdiger Malinowski
Alter Postweg 1
38518 Gifhorn
Kontakt: Telefon: 05371 52281

Telefax: 05371 52246

Internet: https://www.malinowski-vermoegensplanung.de

E-Mail: malinowski.de@t-online.de

Tätigkeit: Finanzkaufmann / Mehrfachagent

Herr Rüdiger Malinowski ist tätig als Generaldirektionsleiter für
RWS Vermögensplanung AG
Rotenburger Str. 17
30659 Hannover

Status: Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 GewO,
Ungebundener Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO,
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis gemäß § 34 i Abs. 1 GewO,
Tätigkeit nach § 34 c GewO.
Zuständige Stelle für die Erlaubnis gemäß § 34 f Abs. 1 GeWO:: Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Telefon 04131 742424
Telefax 04131 742180
Internet: www.ihk24-lueneburg.de
Erlaubnis nach § 34 f Abs 1 GewO erteilt am 25.06.2013
Finanzanlagenvermittler-Register Nr.: D-F-151-CRGY-11
Zuständige Stelle für die Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GeWO: Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Telefon 04131 742424
Telefax 04131 742180
Internet: www.ihk24-lueneburg.de
Erlaubnis nach § 34 d Abs 1 GewO erteilt am 25.06.2008
Vermittlerregister-Nummer: D-3C3T-N6RBJ-54
Zuständige Stelle für die Erlaubnis gemäß § 34 i Abs. 1 GeWO: Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Telefon 04131 742424
Telefax 04131 742180
Internet: www.ihk24-lueneburg.de
Erlaubnis nach § 34 i Abs 1 GewO erteilt am 02.02.2017
Vermittlerregister-Nummer: D-W-151-DDX8-35
Zuständige Stelle für die Erlaubnis gemäß § 34 c GeWO: Stadt Gifhorn
Gewerbewesen
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Telefon 05371 880
Telefax 05371 88258
Internet: www.gifhorn4u.de
Zulassung durch : Landkreis Gifhorn
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Telefon 05371 820
Telefax 05371 82355
Internet: www.gifhorn.de
Erlaubnis nach § 34 c GeWO erteilt am 22.02 1977
Die Vermittlerregister werden geführt bei: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Strasse 29
10178 Berlin
Telefon +49 30 20308 0
Internet: www.dihk.de
Registerabruf unter www.vermittlerregister.info
Beteiligungen: Herr Rüdiger Malinowski hält keine direkten oder indirekten
Beteiligungen von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am
Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine direkten oder
indirekten Beteiligungen von mehr als 10 % an den Stimmrechten
oder am Kapital an der Unternehmung von Herrn Rüdiger Malinowski.
Schlichtungsstellen gem. § 42 k VVG: Versicherungsombudsmann e.V.
Professor Dr. Günter Hirsch
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Dr. Helmut Müller
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Dienstsitz Frankfurt
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt
Telefon: 0228/4108-0
Telefax: 0228/4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor: Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken ?Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten die Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Einzelne Pflichten zu Art. 3 TVO: Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten
berücksichtige ich die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre
Investitionsentscheidungen einbeziehen, biete ich ggf. nicht an.
Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stelle ich gesondert
dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung
einen für mich erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Bei Fragen dazu kann der Kunde mich / uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses
ansprechen.
Einzelne Pflichten zu Art. 4 TVO: Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer
(Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den
Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist
der Vermittler nicht verantwortlich.
Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf.
rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt
erfolgen.
Einzelne Pflichten zu Art. 5 TVO: Wording bei Gleichklang:
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den
Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere,
dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage
positiv oder negativ beeinflusst wird.
Wording bei Mehrvergütung die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken:
Im Rahmen der Vergütung des Versicherungsvermittlers grds. eine identische Vergütung für
Produkte mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken.
Z.T. fördern Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen
durch eine höhere Vergütung des Vermittlers. Wo dies erfolgt, wird die höhere Vergütung vom
Vermittler angenommen.
Bei der Vergütung von Mitarbeitern (Angestellten und freien Mitarbeitern) fördert der
Vermittler die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch eine höhere Vergütung der
Vermittlung dieser Produkte.
Einzelne Pflichten zu Art. 6 TVO: Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester-und Basisrenten bzw. bAV
beziehe ich Nachhaltigkeitsrisiken ein, in dem ich die vorvertraglichen Informationen der
Versicherer verwende.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren
Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, empfehle ich dieses
vorrangig.

Stand 01.02.2022